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Ratgeber · Datenschutz

Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?

In der Regel 72 Stunden. So sehen es die deutschen Aufsichtsbehörden in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung. Aufnahmen mit Vorfall dürfen bleiben, bis er geklärt ist. Längere Fristen für alle Kameras brauchen eine Begründung, die selten trägt. Was das für Baustellen und Freiflächen heißt, steht hier.

Die kurze Antwort

72 Stunden als Regel, länger nur mit Grund.

Die DSGVO nennt keine feste Frist. Sie verlangt in Art. 5 Abs. 1 lit. e, Daten nur so lange zu speichern, wie es der Zweck erfordert. Die Datenschutzkonferenz hat das für Videoüberwachung konkretisiert: Ob Material gesichert werden muss, lässt sich in den meisten Fällen innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen klären. Eine Speicherdauer von 72 Stunden reicht deshalb in der Regel aus.

72 hRegelfrist für Aufnahmen ohne VorfallQuelle: DSK, Orientierungshilfe Videoüberwachung, 17.07.2020, Abschnitt 4.1
1 bis 2Arbeitstage, in denen sich meist klärt, ob gesichert werden mussQuelle: ebenda
Fristen im Überblick

Welche Aufnahme wie lange bleiben darf.

FallSpeicherdauerGrundlage
Aufnahme ohne VorfallIn der Regel 72 Stunden, dann automatisch überschreibenArt. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, DSK Abschnitt 4.1
Aufnahme mit VorfallBis der Vorfall geklärt ist, etwa bis zur Übergabe an Polizei oder VersichererZweck Beweissicherung
Feiertage und BetriebsruheLänger möglich, wenn Schäden nicht sofort bemerkt werden können, nur für diese ZeitDSK Abschnitt 4.1
Besonderer ÜberwachungszweckLänger möglich mit dokumentierter Begründung, nur für die betroffenen KamerasDSK Abschnitt 4.1
Alle Kameras pauschal längerNicht zulässig als StandardDSK Abschnitt 4.1

Quelle: Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, Stand 17.07.2020, Abschnitt 4.1. Keine Rechtsberatung.

Umsetzung

So setzen Sie kurze Fristen in der Praxis um.

  1. Ringspeicher einstellen

    Der Rekorder überschreibt die ältesten Aufnahmen automatisch nach der festgelegten Frist. Niemand muss von Hand löschen.

  2. Vorfälle getrennt sichern

    Sequenzen mit Alarm, Ansprache oder Schaden kommen in ein eigenes Archiv, mit Grund und Datum.

  3. Frist aufschreiben

    Regelfrist und Ausnahmen gehören ins Löschkonzept und aufs Hinweisschild.

  4. Löschung protokollieren

    Wann was gelöscht oder an wen übergeben wurde. Das ist der Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde.

  5. Zugriff begrenzen

    Nur wenige Personen dürfen Aufnahmen ansehen oder exportieren, und jeder Zugriff wird festgehalten.

Bei bic-tec

Kurze Fristen sind bei uns voreingestellt.

Bei bic-tec werden Aufnahmen ohne Vorfall nach 72 Stunden überschrieben. Nur Sequenzen mit Alarm, Ansprache oder Anzeige bleiben im Ereignisarchiv, bis sie geklärt sind. Fristen, Archiv und Löschprotokoll stehen im Datenschutz-Paket, das jeder Miete beiliegt.

  • Regelfrist: 72 Stunden, automatisch überschrieben.
  • Ereignisarchiv: Nur Vorfälle, mit Grund und Datum.
  • Nachweis: Löschprotokoll und Zugriffsprotokoll.
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Leitstelle mit Arbeitsplätzen und Monitoren
Ratgeber

Speicherdauer bei Videoüberwachung: Löschfristen nach DSGVO und Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden

Wie lange darf ich die Aufnahmen behalten? Die Frage stellen Bauleiter und Betriebsleiter fast immer erst, wenn etwas passiert ist. Sie gehört aber vor den ersten Tag der Überwachung, denn die Speicherdauer steht auf dem Hinweisschild und im Löschkonzept. Die DSGVO selbst nennt keine Zahl. Die deutschen Aufsichtsbehörden haben sie in einer gemeinsamen Orientierungshilfe konkretisiert. Dieser Ratgeber erklärt sie und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was die DSGVO verlangt

Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO schreibt die Speicherbegrenzung vor: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung erlaubt, wie es für den Zweck erforderlich ist. Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO macht daraus eine Löschpflicht, sobald der Zweck erreicht ist. Bei Videoüberwachung zum Schutz vor Diebstahl ist der Zweck erreicht, wenn feststeht, dass nichts passiert ist. Dann sind die Aufnahmen unverzüglich zu löschen.

Die 72-Stunden-Regel der Aufsichtsbehörden

Die Datenschutzkonferenz, das Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern, hat am 17. Juli 2020 ihre Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen veröffentlicht. In Abschnitt 4.1 heißt es sinngemäß: Ob eine Sicherung des Materials notwendig ist, lässt sich in den meisten Fällen innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen klären. Eine Speicherdauer von 72 Stunden reicht deshalb in der Regel aus. Je länger gespeichert wird, desto höher wird der Aufwand, Zweck und Notwendigkeit zu begründen, besonders jenseits von 72 Stunden.

Wann länger gespeichert werden darf

Die Orientierungshilfe nennt Ausnahmen. An mehrtägigen Feiertagen und in Urlaubszeiten ohne Geschäftsbetrieb können Schäden nicht sofort bemerkt werden; dann ist eine längere Frist möglich. Auch ein besonderer Überwachungszweck kann sie rechtfertigen, etwa wenn ein Sachverhalt über längere Zeit nachvollzogen werden muss. Interne Arbeitsabläufe begründen dagegen keine längere Frist. Und die Ausnahme gilt nur für die betroffenen Kameras und Zeiten. Als Standard für alle Kameras darf sie nicht eingestellt werden.

Aufnahmen mit Vorfall

Ist etwas passiert, ändert sich der Zweck: aus Prävention wird Beweissicherung. Die betroffene Sequenz darf dann gesichert werden, bis der Vorfall geklärt ist, also bis die Polizei sie übernommen hat, der Versicherer reguliert hat oder ein Verfahren abgeschlossen ist. Sichern Sie nur, was den Vorfall zeigt, nicht ganze Nächte. Halten Sie fest, wer die Sequenz wann gesichert hat und an wen sie ging. Ist sie nicht mehr nötig, wird sie gelöscht, und auch das kommt ins Protokoll.

Baustellen, Feiertage und das lange Wochenende

Baustellen sind ein typischer Fall für die Feiertagsausnahme. Über Weihnachten und den Jahreswechsel ruht die Arbeit oft zwei Wochen, und ein Diebstahl am ersten Feiertag fällt erst bei Wiederaufnahme auf. Für diese Zeit ist eine längere Frist begründbar, wenn sie im Löschkonzept steht. Einfacher ist eine Überwachung, die Vorfälle sofort bemerkt: Erkennt der Videoturm nachts einen Eindringling und meldet ihn an die Leitstelle, wird die Sequenz im selben Moment gesichert, und die Regelfrist für den Rest bleibt kurz.

Wer verantwortlich ist

Verantwortlich für die Löschung ist, wer die Überwachung veranlasst: der Bauherr, der Bauunternehmer oder der Betreiber des Geländes. Übernimmt ein Dienstleister Speicherung und Leitstelle, arbeitet er als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und regelt Fristen und Löschung im Vertrag. Bei bic-tec werden Aufnahmen ohne Vorfall nach 72 Stunden überschrieben, Vorfälle kommen ins Ereignisarchiv, und Fristen, Archiv und Protokolle stehen im Datenschutz-Paket für jeden Standort.

Kurz gefasst

Videoaufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie der Zweck es erfordert; so verlangt es Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO. Die Datenschutzkonferenz hält in ihrer Orientierungshilfe vom 17. Juli 2020 eine Speicherdauer von 72 Stunden in der Regel für ausreichend, weil sich meist innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen klärt, ob Material gesichert werden muss. Länger speichern dürfen Betreiber an mehrtägigen Feiertagen ohne Betrieb, bei einem besonderen Überwachungszweck und für Aufnahmen mit Vorfall, jeweils mit Begründung und nur für die betroffenen Kameras. Bei bic-tec werden Aufnahmen ohne Vorfall nach 72 Stunden überschrieben, Vorfälle kommen ins Ereignisarchiv, die Löschung wird protokolliert.

Veröffentlicht: · Verantwortlich: Geschäftsführung der bic-tec UG (haftungsbeschränkt), Leipzig

Häufige Fragen

Was zur Speicherdauer gefragt wird.

Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?

In der Regel 72 Stunden. Die DSGVO verlangt, Aufnahmen nur so lange zu speichern, wie der Zweck es erfordert. Die Datenschutzkonferenz hält in ihrer Orientierungshilfe vom 17. Juli 2020 fest, dass sich meist innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen klärt, ob Material gesichert werden muss. Aufnahmen mit Vorfall dürfen länger bleiben, bis er geklärt ist.

Ist eine Speicherdauer von 72 Stunden Pflicht?

Nein, 72 Stunden sind keine gesetzliche Frist, sondern die Einschätzung der Aufsichtsbehörden, was in der Regel ausreicht. Kürzere Fristen sind immer erlaubt. Längere Fristen sind möglich, brauchen aber eine dokumentierte Begründung, etwa an Feiertagen ohne Betrieb. Je länger die Speicherdauer, desto höher der Begründungsaufwand, schreibt die Datenschutzkonferenz in Abschnitt 4.1.

Darf ich Aufnahmen über das Wochenende länger speichern?

Ja, wenn Schäden in dieser Zeit nicht sofort bemerkt werden können. Die Datenschutzkonferenz nennt mehrtägige Feiertage und Urlaubszeiten ohne Geschäftsbetrieb als Beispiel. Die längere Frist gilt dann nur für diese Zeiten und nur für die betroffenen Kameras. Als Standard für alle Kameras darf sie nicht eingestellt werden.

Was passiert mit Aufnahmen nach einem Diebstahl?

Sie werden gesichert und bleiben gespeichert, bis der Vorfall geklärt ist, also bis zur Übergabe an Polizei, Versicherer oder Anwalt. Der Zweck ist dann die Beweissicherung. Halten Sie fest, warum die Sequenz gesichert wurde und an wen sie ging. Sobald sie nicht mehr gebraucht wird, löschen Sie sie und protokollieren die Löschung.

Muss die Speicherdauer auf dem Hinweisschild stehen?

Ja. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz nennt die Dauer der Speicherung als Angabe des vorgelagerten Hinweisschildes. Am klarsten ist die Angabe von Regelfrist und Ausnahme, etwa 72 Stunden, Aufnahmen mit Vorfall bis zur Klärung. Eine Vorlage für Schild und Informationsblatt finden Sie im Ratgeber zum Hinweisschild.

Wer löscht die Aufnahmen bei einem gemieteten Videoturm?

Der Rekorder überschreibt sie automatisch nach der festgelegten Frist. Verantwortlich im Sinne der DSGVO bleiben Sie als Betreiber; der Vermieter arbeitet als Auftragsverarbeiter nach Ihrer Weisung und regelt die Löschung im Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Bei bic-tec stehen Regelfrist, Ereignisarchiv und Löschprotokoll im Datenschutz-Paket für Ihren Standort.

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