Rechtssicher überwachen: Schild, Konzept, Löschfrist
Videoüberwachung auf dem eigenen Gelände ist erlaubt — wenn die DSGVO eingehalten wird. Das Datenschutz-Paket liefert alles, was dafür auf Papier stehen muss: Interessenabwägung, Datenschutzkonzept, Auftragsverarbeitungsvertrag, Hinweisschilder, Löschfristen. Es ist in jedem Mietpaket enthalten, damit Ihre Aufnahmen vor Gericht und bei der Versicherung zählen.
Sechs Dokumente, die eine Prüfung bestehen.
Die Aufsichtsbehörde fragt nicht, ob die Kamera gut war. Sie fragt nach Rechtsgrundlage, Zweck, Hinweisschild, Speicherdauer und dem Vertrag mit dem Dienstleister. Das Paket beantwortet jede dieser Fragen — fertig ausgefüllt für Ihr Gelände.
- Hinweisschilder — an jeder Zufahrt, mit allen Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO: Verantwortlicher, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Kontakt.
- Interessenabwägung — nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — warum der Schutz des Geländes das Interesse der Gefilmten überwiegt, dokumentiert je Standort.
- Datenschutzkonzept — Zonen, Scharfzeiten, Kameraausrichtung, Maskierung, Zugriffsrechte — der Plan, nach dem der Turm arbeitet.
- Auftragsverarbeitungsvertrag — nach Art. 28 DSGVO zwischen Ihnen und bic-tec: Wir verarbeiten in Ihrem Auftrag, nach Ihrer Weisung.
- Löschfristen — Regelaufbewahrung 72 Stunden, Ereignisarchiv nur für Aufnahmen mit Vorfall — mit Löschprotokoll.
- Vorlage für Ihr Verarbeitungsverzeichnis — der Eintrag nach Art. 30 DSGVO, den Sie in Ihr Verzeichnis übernehmen.
Vom Kamerabild zur Löschung — jeder Schritt hat eine Regel.
Die Kamera zeichnet auf, der Turm behält 72 Stunden und wertet aus, nur Ereignisse verlassen ihn — verschlüsselt an die Leitstelle in Deutschland. Aufnahmen mit Vorfall wandern ins Ereignisarchiv, alles andere wird überschrieben. Wer zugreift, wird protokolliert.
Zweck, Schild, Zugriff, Löschung.
Zweck
Schutz von Gelände, Material und Anlagen vor Diebstahl, Vandalismus und Einbruch. Nicht: Kontrolle von Mitarbeitern, nicht der öffentliche Raum.
Schild
Sichtbar, bevor man das Gelände betritt — an jeder Zufahrt, mit Piktogramm und allen Angaben, die Art. 13 verlangt. Wir liefern und montieren es.
Zugriff
Leitstelle bei Alarm, Sie im Kundenportal, die Polizei auf Anfrage mit Aktenzeichen. Jeder Zugriff wird mit Namen und Zeit protokolliert.
Löschung
72 Stunden Regelaufbewahrung im Turm. Nur Aufnahmen mit Vorfall bleiben länger — im Ereignisarchiv, nach Paket 7 bis 90 Tage, dann gelöscht.
Die Kamera kennt Grenzen — technisch, nicht nur rechtlich.
Öffentliche Straße, Nachbargrundstück, Gehweg: Was nicht zu Ihrem Gelände gehört, wird in der Kamera maskiert — die Bereiche sind schwarz, bevor ein Bild den Turm verlässt. Sozialräume, Wohncontainer und Pausenbereiche bleiben außerhalb der Zonen. Und die Überwachung dient dem Schutz des Geländes, nicht der Leistungskontrolle von Beschäftigten.
- Privatzonen-Maskierung — Straße, Nachbar, Gehweg werden im Kamerabild geschwärzt — dauerhaft, auch im Ereignisarchiv.
- Keine Sozialräume — Wohncontainer, Pausenbereiche, Umkleiden liegen außerhalb der Zonen.
- Keine Mitarbeiterkontrolle — Zonen und Scharfzeiten sind so gesetzt, dass Arbeitszeit nicht überwacht wird.
- Betriebsrat — Wo es einen gibt, liefern wir die Unterlagen für die Mitbestimmung gleich mit.
Der Ordner ist fertig, bevor jemand fragt.
Auskunftsersuchen, Beschwerde eines Passanten, Anfrage des Landesdatenschutzbeauftragten: Sie öffnen den Ordner — Konzept, Interessenabwägung, AV-Vertrag, Fotos der Schilder, Löschprotokoll — und schicken ihn. Wir helfen beim Antworten. Das Paket ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten; es sorgt dafür, dass beide etwas Fertiges vorfinden.
Ratgeber Recht und DSGVOVideoüberwachung auf der Baustelle und DSGVO: Was rechtlich gilt und wie Sie es dokumentieren
Videoüberwachung auf Baustellen, Betriebsgeländen und Freiflächen ist erlaubt — sie muss nur richtig gemacht werden. Die DSGVO verlangt keine Genehmigung, aber Dokumentation: warum, wo, wie lange, wer. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlage, die Pflichtangaben auf dem Hinweisschild, die Löschfristen und den Auftragsverarbeitungsvertrag — und was passiert, wenn eines davon fehlt.
Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Videoüberwachung eines nicht öffentlichen Geländes stützt sich in der Regel auf das berechtigte Interesse des Betreibers: Schutz von Eigentum, Material und Anlagen vor Diebstahl, Vandalismus und Einbruch. Die DSGVO verlangt dafür eine Interessenabwägung — dokumentiert, nachvollziehbar, je Standort: Welche Werte liegen dort, welche Vorfälle gab es, warum reichen mildere Mittel wie Zaun oder Beleuchtung nicht, und warum überwiegt das Schutzinteresse das Interesse der Gefilmten. Diese Abwägung ist das erste Dokument, das eine Aufsichtsbehörde sehen will.
Hinweisschild nach Art. 13 DSGVO: die Pflichtangaben
Wer ein videoüberwachtes Gelände betritt, muss das vorher erkennen können. Das Hinweisschild steht an jeder Zufahrt, auf Augenhöhe, mit Kamerapiktogramm und den Pflichtangaben: Name und Kontakt des Verantwortlichen, Zweck der Überwachung, Rechtsgrundlage, berechtigte Interessen, Speicherdauer, Hinweis auf die Betroffenenrechte und wo die vollständigen Informationen stehen. Ein Schild mit nur einem Kamerasymbol reicht nicht. Wird Kennzeichenerfassung eingesetzt, gehört sie aufs Schild.
Speicherdauer und Löschfristen
Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es der Zweck verlangt. In der Praxis haben sich kurze Regelfristen bewährt: Bei bic-tec werden Aufnahmen ohne Vorfall nach 72 Stunden überschrieben. Nur Sequenzen mit Vorfall — Alarm, Ansprache, Anzeige — wandern ins Ereignisarchiv und bleiben je nach Paket 7 bis 90 Tage, bis sie gelöscht oder an Polizei und Versicherung übergeben werden. Die Fristen stehen im Datenschutzkonzept, die Löschung wird protokolliert.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Wenn ein Dienstleister die Aufnahmen verarbeitet — Leitstelle, Speicherung, Auswertung —, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Er regelt Zweck und Dauer, Weisungsbindung, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Löschung und Kontrollrechte. Der Verantwortliche bleiben Sie; bic-tec verarbeitet in Ihrem Auftrag. Der Vertrag liegt dem Mietvertrag bei und gehört in Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 — die Vorlage dafür liefern wir mit.
Grenzen: Straße, Nachbar, Beschäftigte
Öffentlicher Raum darf nicht mitgefilmt werden — Straße, Gehweg, Nachbargrundstück werden in der Kamera maskiert, dauerhaft und auch im Archiv. Sozialräume, Pausenbereiche und Wohncontainer liegen außerhalb der Zonen. Und die Überwachung dient dem Schutz des Geländes, nicht der Leistungskontrolle: Zonen und Scharfzeiten werden so gesetzt, dass Arbeitsbereiche während der Arbeitszeit nicht überwacht werden. Besteht ein Betriebsrat, ist er nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu beteiligen; die Unterlagen dafür gehören zum Paket.
Wenn die Aufsichtsbehörde fragt
Auskunftsersuchen eines Betroffenen, Beschwerde eines Passanten, Anfrage der Landesdatenschutzbehörde: Dann zählt, was im Ordner liegt — Interessenabwägung, Datenschutzkonzept, Auftragsverarbeitungsvertrag, Fotos der Schilder, Löschprotokoll, Zugriffsprotokoll. Das Datenschutz-Paket von bic-tec liefert diese Unterlagen für jeden Standort fertig ausgefüllt und ist in jedem Mietpaket enthalten. Es ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten — es sorgt dafür, dass beide etwas Fertiges vorfinden.
- Videoüberwachung Baustelle DSGVO
- Videoüberwachung DSGVO-konform
- Hinweisschild Videoüberwachung
- Auftragsverarbeitung Videoüberwachung
- Löschfrist Videoüberwachung
- Videoüberwachung Gewerbe rechtlich
- Interessenabwägung Videoüberwachung
- Datenschutzkonzept Videoüberwachung
- Videoüberwachung Betriebsrat
- Videoüberwachung Speicherdauer 72 Stunden
- Videoüberwachung Firmengelände erlaubt
- Datenschutz Videoturm
Was Kunden zum Datenschutz fragen.
Ist Videoüberwachung auf der Baustelle erlaubt?
Ja, auf eigenem oder angemietetem Gelände, wenn die Voraussetzungen der DSGVO eingehalten werden: dokumentierte Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f, sichtbare Hinweisschilder nach Art. 13, festgelegte Löschfristen und ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Dienstleister. All das gehört bei uns zur Leistung.
Welche Schilder brauche ich?
An jeder Zufahrt ein Hinweisschild mit Kamerapiktogramm und den Pflichtangaben: wer verantwortlich ist, zu welchem Zweck gefilmt wird, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange gespeichert wird und wo weitere Informationen stehen. Wir liefern die Schilder für Ihr Gelände ausgefüllt und montieren sie beim Aufbau.
Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?
So kurz wie möglich. Unsere Regelaufbewahrung beträgt 72 Stunden; danach wird überschrieben. Nur Aufnahmen mit Vorfall — Alarm, Ansprache, Anzeige — bleiben im Ereignisarchiv, je nach Paket 7 bis 90 Tage, und werden dann gelöscht.
Darf ich Mitarbeiter filmen?
Die Überwachung dient dem Schutz des Geländes, nicht der Kontrolle von Beschäftigten. Zonen und Scharfzeiten setzen wir so, dass Arbeitsbereiche während der Arbeitszeit nicht überwacht werden; Sozialräume bleiben außen vor. Wo ein Betriebsrat besteht, ist er zu beteiligen — die Unterlagen dafür liefern wir mit.
Wer bekommt die Aufnahmen?
Die Leitstelle sieht das Livebild bei Alarm, Sie sehen Ereignisse im Kundenportal, die Polizei erhält Sequenzen auf Anfrage mit Aktenzeichen. Jeder Zugriff wird protokolliert. Weitergabe an Dritte gibt es nicht.
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der regelt, dass bic-tec die Aufnahmen in Ihrem Auftrag und nach Ihrer Weisung verarbeitet: Zweck, Dauer, Sicherheitsmaßnahmen, Löschung, Unterauftragnehmer. Er liegt dem Mietvertrag bei.
Fragen zum Datenschutz auf Ihrem Gelände?
Betriebsrat, Nachbargrundstück, öffentliche Zufahrt — wir haben die meisten Konstellationen schon dokumentiert. Angebot inklusive Datenschutz-Paket innerhalb eines Werktags.
