KRITIS · NIS-2 seit 06.12.2025 · § 30 BSIG

Videoüberwachung für Kritische Infrastruktur —

NIS-2-konforme Architektur seit Inkrafttreten am 06. Dezember 2025

Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz wurde am 05.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 06.12.2025 in Kraft — ohne Übergangsfristen. § 30 BSIG (Nachfolger des bisherigen § 8a BSIG) verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zu Risikomanagementmaßnahmen, Meldepflichten und Geschäftsleitungs-Schulungen. Laut OpenKRITIS sind aktuell ca. 21.600 Unternehmen betroffen — eine Verfünffachung gegenüber den bislang ca. 4.500 regulierten Organisationen. Wir adressieren KRITIS-Anforderungen seit 1994 — länger als BauWatch (15+ Jahre, KRITIS nicht prominent), Kooi+Polarstern (Logistik-Fokus), LivEye (jünger). Mit NIS-2-aktueller Compliance-Architektur, BSI-Standards 200-1 bis 200-3-Dokumentation, ISO 27001-zertifizierten deutschen Rechenzentren, Meldewegen binnen 24-Stunden-Erstmeldung und Geschäftsleitungs-Schulungs-Service nach § 38 Abs. 3 BSIG n.F.
NIS-2 aktuell
seit 06.12.2025 in DE · § 30 BSIG konform
BSI-Standards 200-1 bis 200-3
vollständige Audit-Dokumentation
ISO 27001-Rechenzentren
ausschließlich in Deutschland
24-Stunden-Erstmeldung organisiert
§ 30 BSIG-konform
CER-Richtlinie / KRITIS-DachG
physische Resilienz
Seit 1994
30+ Jahre KRITIS-Erfahrung in allen 10 Sektoren

Die regulatorische Realität seit 06. Dezember 2025

Am 05. Dezember 2025 wurde das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet — am 06.12.2025 trat es in Kraft, ohne Übergangsfristen. Damit wurde das bisher eng gefasste KRITIS-/§-8a-Regime zu einem breiten, sektorenübergreifenden Cybersicherheits-Ordnungsrahmen für große Teile der deutschen Wirtschaft. Bundestag-Beschluss erfolgte am 13.11.2025, Bundesrat-Billigung am 21.11.2025. Im Zentrum der unternehmerischen Pflichten stehen die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG, weiter ausdifferenziert durch die NIS-2-Umsetzungsverordnung (NIS2UmsVo) vom 17.10.2024 und ihren technischen Annex.

Die Mengenwirkung ist erheblich. Bislang wurden etwa 4.500 Organisationen durch das BSI-Gesetz reguliert — primär Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), Anbieter digitaler Dienste (DSP) und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI). Mit NIS-2 erweitert sich der Anwendungsbereich nach OpenKRITIS-Schätzung auf ca. 21.600 Unternehmen — eine Verfünffachung. Davon sind ca. 2.000 Betreiber kritischer Anlagen, 2.693 Anbieter digitaler Dienste, 8.250 besonders wichtige Einrichtungen, plus weitere 3.550 neu betroffene Einrichtungen. Unternehmen müssen eigenständig prüfen, ob sie betroffen sind — automatische Benachrichtigung erfolgt nicht.

Die Pflichten sind anspruchsvoll. Drei zentrale Anforderungen treffen alle NIS-2-Unternehmen: (1) Registrierung als NIS-2-Unternehmen beim BSI über 'Mein Unternehmenskonto' (MUK), das BSI-Portal wurde am 06.01.2026 freigeschaltet. (2) Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden Erstmeldung und 72 Stunden Detailmeldung. (3) Implementierung und Dokumentation von Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG (10 Maßnahmen). Hinzu kommt Geschäftsleitungs-Schulungspflicht alle drei Jahre nach § 38 Abs. 3 BSIG n.F. und Nachweispflicht für Betreiber kritischer Anlagen alle drei Jahre (vorher zwei Jahre). Die CER-Richtlinie wird parallel über das KRITIS-Dachgesetz (Regierungsentwurf 03.11.2025) umgesetzt — adressiert physische Resilienz kritischer Einrichtungen.

Die Bedrohungslage ist real. Der BSI-Lagebericht 2025 dokumentiert über 100 Schwachstellen-Exploits täglich — bei großen Unterschieden zwischen KRITIS-Sektoren. Systeme zur Angriffserkennung bleiben häufig unzureichend. Für Cybersicherheit existieren etablierte Anbieter. Für physische Sicherheit kritischer Anlagen (Umspannwerke, Wasserwerke, Rechenzentren, Telekom-Knoten, Krankenhaus-Außenflächen) sind spezialisierte Anbieter rar. Wir gehen einen anderen Weg: spezialisierte KRITIS-Architektur mit BSI-Standards-konformer Dokumentation, ISO 27001-zertifizierten deutschen Rechenzentren, 24-Stunden-Erstmeldungs-Wegen.

Unsere KRITIS-Architektur
von § 30 BSIG bis CER-Richtlinie

NIS-2 fokussiert primär auf Cybersicherheit — die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) erweitert den Rahmen um physische Resilienz kritischer Einrichtungen. In Deutschland wird CER über das KRITIS-Dachgesetz umgesetzt (Regierungsentwurf vom 03.11.2025). Erfasst werden Betreiber kritischer Anlagen — physische Bedrohungen wie Vandalismus an Umspannwerken, Sabotage an Wasserwerken, Einbrüche in Telekom-Knoten, Materialdiebstahl in Krankenhäusern. Genau hier setzt unsere Architektur an: mobile Videotürme als physische Sicherheits-Komponente innerhalb des KRITIS-Sicherheitskonzepts.

Unsere Hardware ist auf KRITIS-Anforderungen ausgelegt. Multi-Tower-Vernetzung für große KRITIS-Areale (Umspannwerke umfassen oft 5-50 Hektar, Wasserwerke 10-30 Hektar, Rechenzentren 2-10 Hektar). KI-Videoanalyse mit KRITIS-spezifischen Sub-Modellen: Aufstiegs-Detektion (Sabotage-Vorbereitung an Hochspannungs-Masten), Container-Annäherung (Werkzeug-Diebstahl in Trafohäusern), gezielte Bewegungs-Patterns. Live-Täteransprache und Polizei-Eskalation in unter 60 Sekunden ab KI-Alarm. Audit-Trail in unveränderbarer Form für § 30-Audits.

Die Compliance-Dokumentation ist KRITIS-spezifisch. Sicherheitskonzept-Dokumentation nach BSI-Standards 200-1 (Informationssicherheitsmanagement), 200-2 (IT-Grundschutz Standardabsicherung), 200-3 (Risikoanalyse). NIS-2-konforme Meldewege binnen 24-Stunden-Erstmeldung — unsere Operator sind auf erhebliche Sicherheitsvorfälle nach § 2 BSIG n.F. geschult (schwerwiegende Betriebsstörungen, finanzielle Verluste, erhebliche materielle oder immaterielle Schäden). Daten verbleiben ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten deutschen Rechenzentren — keine Cloud-Dienste außerhalb DE/EU. Geschäftsleitungs-Schulungs-Service nach § 38 Abs. 3 BSIG n.F. (alle drei Jahre, vier Kernfelder) im Premium-Bundle.

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Warum bic-tec für KRITIS-Betreiber
im DACH-Markt einzigartig ist

Sechs Eigenschaften unterscheiden unsere KRITIS-Lösung von BauWatch, Kooi+Polarstern, LivEye, klassischen Wachschutz-Anbietern wie Securitas/KÖTTER/Wisag und reinen Cyber-Sicherheits-Anbietern — jede mit konkretem § 30 BSIG- oder CER-Richtlinie-Bezug.
Sofortige Compliance ohne Übergangsfristen
Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit 06.12.2025 in Kraft — keine Übergangsfristen. § 30 BSIG verpflichtet Betreiber zur sofortigen Implementierung von Risikomanagementmaßnahmen. Unsere Architektur und Dokumentation sind bereits NIS-2-konform aufgesetzt. Generische Anbieter müssen ihre Compliance-Architektur erst nachjustieren.
Vollständige Audit-Dokumentation aus dem Werk
Unsere Sicherheitskonzept-Dokumentation folgt BSI-Standard 200-1 (Informationssicherheitsmanagement), 200-2 (IT-Grundschutz Standardabsicherung), 200-3 (Risikoanalyse). Diese Dokumentation integriert direkt in Ihre § 30-Audits — kein nachträglicher Beratungs-Aufwand. Wir liefern projektspezifisch angepasste Vorlagen, die mit Ihren bisherigen Compliance-Dokumenten kompatibel sind.
Daten verbleiben in deutschen Rechenzentren — keine Cloud außerhalb EU
Alle Videodaten, Audit-Trail-Daten, KI-Konfigurations-Daten verbleiben in ISO 27001-zertifizierten deutschen Rechenzentren. Keine US-Cloud-Dienste, keine außereuropäische Datenverarbeitung. Diese Datensouveränität ist für KRITIS-Betreiber zentral — Cloud Act (USA) und vergleichbare extraterritoriale Zugriffsmöglichkeiten ausländischer Behörden sind ausgeschlossen.
§ 30 BSIG-konforme Meldewege organisiert
NIS-2 fordert Erstmeldung erheblicher Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden, Detailmeldung binnen 72 Stunden. Unsere 24/7-Leitstelle ist auf diese Fristen vorbereitet — Operator sind auf 'erhebliche Sicherheitsvorfälle' nach § 2 BSIG n.F. geschult (schwerwiegende Betriebsstörungen, finanzielle Verluste, materielle/immaterielle Schäden), Eskalations-Kaskade an Ihre KRITIS-Beauftragten organisiert.
Physische Resilienz als Kernbereich
Die EU CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) wird in Deutschland über das KRITIS-Dachgesetz umgesetzt (Regierungsentwurf 03.11.2025). Adressiert physische Bedrohungen — Sabotage, Vandalismus, Diebstahl an kritischen Anlagen. Genau unser Kernbereich. Mobile Videotürme sind die ideale physische Sicherheits-Komponente innerhalb des KRITIS-Sicherheitskonzepts.
§ 38 Abs. 3 BSIG n.F.-konformer Schulungs-Service
NIS-2 fordert Geschäftsleitungs-Schulungen alle drei Jahre nach § 38 Abs. 3 BSIG n.F. in vier Kernfeldern. Wir bieten im Premium-Bundle einen Schulungs-Service mit fachlicher Begleitung — projektspezifisch auf Ihr Unternehmen angepasst. Externe Wirtschaftskanzleien (z.B. Noerr) bieten ähnliche Schulungen typisch 3.000-8.000 € pro Schulungs-Tag — bei uns als Service-Bestandteil.

Wie unsere KRITIS-Architektur § 30 BSIG umsetzt

Diese Sektion beschreibt die technische Umsetzung für KRITIS-Beauftragte, IT-Sicherheits-Verantwortliche, BSI-Audit-Manager und Geschäftsleitungs-Vertreter.
Schicht 1:
Hardware mit BSI-Grundschutz-Konformität
Mobile Videotürme mit BSI-IT-Grundschutz-konformer Hardware-Auswahl. 360-Grad-Kamera-Konfiguration plus PTZ-Zoom, 4K-Auflösung tagsüber, IR-Beleuchtung mit 50-Meter-Reichweite nachts, Wärmebild. Hardware-Komponenten aus Lieferanten mit Sicherheits-Compliance (kein chinesisches Hardware ohne Sicherheits-Zertifizierung), TPM-Module für Manipulations-Schutz, sichere Boot-Mechanismen. Solar-autarke Energieversorgung für entlegene KRITIS-Standorte wie Umspannwerke und Wasserwerke.
Schicht 2:
KI mit KRITIS-spezifischen Sub-Modellen
Unsere Edge-AI-Verarbeitung enthält KRITIS-spezifische Sub-Modelle. Aufstiegs-Detektion: Personen, die Hochspannungs-Masten oder Wasserwerk-Aufstiege erklimmen — typische Sabotage-Vorbereitung. Container-Annäherung: Personen mit Werkzeug-Taschen an Trafohäusern, Schaltwerk-Containern, Telekom-Knoten — Werkzeug-Diebstahl oder Sabotage-Setup. Diese Branchen-spezifischen Modelle gehen über generische KI-Modelle hinaus, die auf allgemeine Sicherheits-Szenarien trainiert sind.
Schicht 3:
§ 30 BSIG-Audit-Dokumentation
BSI-Standards 200-1 bis 200-3-konforme Dokumentation. 200-1 (Informationssicherheitsmanagement): Sicherheits-Leitlinie, Geltungsbereich, Rollen und Verantwortlichkeiten. 200-2 (IT-Grundschutz Standardabsicherung): Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, Modellierung, Basis-Sicherheitscheck, ergänzende Risikoanalyse, Umsetzung. 200-3 (Risikoanalyse): explizite Risikobetrachtung für komplexe Konstellationen. Diese Dokumente liefern wir als Vorlagen mit projektspezifischer Anpassung — direkt verwendbar in Ihren § 30-Audits.
Schicht 4:
ISO 27001-Rechenzentren und Meldewege
Alle KRITIS-relevanten Daten (Video, Audit-Trail, Konfigurationen) verbleiben in ISO 27001-zertifizierten deutschen Rechenzentren — typisch Frankfurt, München, Berlin als Standort-Optionen. Keine US-Cloud-Dienste (AWS, Azure, GCP) ohne EU-Datentreuhand. Meldewege binnen 24-Stunden-Erstmeldung organisiert: Vorfalls-Erkennung durch KI, Operator-Verifikation, Eskalation an Ihre KRITIS-Beauftragten, Vorbereitung der BSI-Meldung über BSI-Portal (seit 06.01.2026) oder bisherige Wege (Übergangsphase). Detailmeldung binnen 72 Stunden mit forensischer Analyse.

10 KRITIS-Sektoren nach BSI-Kritisverordnung
und KRITIS-DachG

Die zehn KRITIS-Sektoren nach BSI-Kritisverordnung — mit unseren Konfigurations-Schwerpunkten je Sektor. Das KRITIS-Dachgesetz erweitert für physische Resilienz nach CER-Richtlinie.

Energie (Strom, Gas,
Mineralöl, Fernwärme)

Solar- und Windparks
✓ 
Umspannwerke
✓ 
Trafohäuser
✓ 
Solarparks 420+ MW — § 5c EnWG mit BNetzA

Transport und
Verkehr

Baustellenüberwachung
✓ 
Flughäfen-Vorfelder
✓ 
Bahnhof-Außenflächen
✓ 
Hafen-Anlagen
✓ 
Autobahn-Tunneln

Finanzen und
Versicherung

Logistik
✓ 
Rechenzentren der Banken
✓ 
Geld-Logistik-Übergaben
✓ 
Wertstoff-Handling

Gesundheit

Lager- und Logistik
✓ 
Krankenhaus-Außenflächen
✓ 
Pharma-Lager
✓ 
Notfall-Versorgungs-Anlagen

Wasser

Außenbereichsüberwachung
✓ 
Trinkwasser-Aufbereitungs-Anlagen
✓ 
Pumpwerke
✓ 
Wasserwerke
✓ 
Stauanlagen

Ernährung

24-7-Leitstelle
✓ 
Lebensmittel-Produktions-Anlagen
✓ 
Großschlachthöfe
✓ 
Großbäckereien

IT und
Telekommunikation

DSGVO Compliance
✓ 
Telekom-Hauptknoten
✓ 
Rechenzentren
✓ 
Mobilfunk-Sendemasten

Medien und
Kultur

Individuelle Anfrage
✓ 
Sendezentren
✓ 
ÖRR-Studios
✓ 
Kultur-Großanlagen

Staat und
Verwaltung

27-7-Leitstelle
✓ 
Behörden-Großareale
✓ 
Justizvollzugsanstalten
✓ 
Polizeireviere

Siedlungsabfall-
entsorgung (neu)

Lager- und Logistik
✓ 
Müllverbrennungs-Anlagen
✓ 
Recyclingzentren
✓ 
Sondermüll-Deponien

Wie wir Meldepflichten und
Schulungs-Anforderungen unterstützen

Die Meldepflichten unter NIS-2 / § 30 BSIG sind anspruchsvoll. Ein 'erheblicher Sicherheitsvorfall' (§ 2 Nr. 40 BSIG n.F.) ist ein Sicherheitsvorfall, der schwerwiegende Betriebsstörungen der Dienste oder finanzielle Verluste für die Einrichtung verursacht oder verursachen kann, oder andere durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigt. Erstmeldung binnen 24 Stunden, Detailmeldung binnen 72 Stunden — über das BSI-Portal (seit 06.01.2026 freigeschaltet) oder Übergangs-Wege. KRITIS-DachG-Vorfälle (§ 2 Nr. 9 KRITIS-DachG) sind Ereignisse, die die Erbringung einer kritischen Dienstleistung erheblich beeinträchtigen — Meldepflicht analog organisiert.

Unsere 24/7-Leitstelle ist auf diese Anforderungen vorbereitet. Operator sind auf KRITIS-Vorfalls-Klassifikation geschult: Wann liegt ein 'erheblicher Sicherheitsvorfall' nach § 30 BSIG vor? Wann ist ein 'Beinahevorfall' meldepflichtig? Wann reicht interne Dokumentation? Bei Verdacht auf erheblichen Vorfall sofortige Eskalation an Ihre KRITIS-Beauftragten mit allen forensisch relevanten Daten (Video-Aufzeichnung, Audit-Trail-Auszug, Zeitstempel, KI-Klassifikation). Vorbereitung der BSI-Meldung mit Ihren Beauftragten — Sie behalten Meldungs-Souveränität, wir liefern die Daten-Grundlage.

Die Geschäftsleitungs-Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG n.F. ist neu. Geschäftsleitungen müssen alle drei Jahre in vier Kernfeldern geschult werden — Risikomanagement, Informationssicherheit, Compliance-Anforderungen, Verantwortlichkeiten. Externe Wirtschaftskanzleien (Noerr, Hogan Lovells, Linklaters) bieten Schulungen typisch 3.000-8.000 € pro Schulungs-Tag. Unser Premium-Bundle enthält einen projektspezifischen Schulungs-Service mit fachlicher Begleitung — angepasst auf Ihr Unternehmen, Ihre KRITIS-Sektoren, Ihre konkrete Risiko-Konstellation.

Die Nachweispflicht für Betreiber kritischer Anlagen alle drei Jahre (vorher zwei Jahre) wird durch das BSI festgelegt. Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen werden alle drei Jahre eingereicht — § 39 (1) BSIG n.F. Betreiber mit Nachweisfrist innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten können den Nachweis noch nach den bisherigen § 8a-Vorgaben erbringen. Bei Energie-Betreibern bleiben Registrierung und Nachweispflichten bei der BNetzA (§ 5c EnWG), Meldung von Sicherheitsvorfällen geht ans BSI. Wir liefern projektspezifisch die Hardware-Dokumentation für diese Audits.

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So wird Ihre KRITIS-Anlage
NIS-2-konform geschützt

01
NIS-2-Bedarfsanalyse
KRITIS-spezifische Bedarfsanalyse mit § 30 BSIG-Bezug
Unsere KRITIS-Spezialisten klären: KRITIS-Sektor und Anlagen-Kategorie, NIS-2-Klassifikation (besonders wichtige vs wichtige Einrichtung vs Betreiber kritischer Anlagen), bisheriger § 8a-Compliance-Stand, bestehende Sicherheitskonzept-Dokumentation, externe BSI-/BNetzA-Audit-Termine, Geschäftsleitungs-Schulungs-Bedarf nach § 38 Abs. 3 BSIG n.F.
02
Hardware-Layout und Compliance-Dokumentation
Multi-Tower-Layout mit BSI 200-1 bis 200-3-Dokumentation

Wir erstellen ein Multi-Tower-Layout mit KRITIS-spezifischen Schwerpunkten (Aufstiegs-Bereiche mit Sabotage-Detektion, Container-Bereiche mit Werkzeug-Diebstahl-Schwellwerten). BSI 200-1 bis 200-3-Dokumente werden projektspezifisch angepasst. AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit KRITIS-spezifischen TOMs (technische und organisatorische Maßnahmen).

03
Installation und Operator-Briefing
48-Stunden-Installation mit KRITIS-Briefing
Multi-Tower-Installation auf der KRITIS-Anlage. Hardware-Verbindung zu ISO 27001-Rechenzentren in DE. Operator unserer 24/7-Leitstelle erhält KRITIS-spezifisches Briefing: Anlagen-Layout, kritische Schutzzonen, Wartungs-Routinen, Eskalations-Kontakte zu Ihren KRITIS-Beauftragten, BSI-Meldungs-Vorbereitung. Erste Test-Szenarien für 'erheblichen Sicherheitsvorfall'.
04
Kontinuierliche Compliance-Unterstützung
Laufbetrieb mit BSI-Audit-Vorbereitung
Während der Vertragslaufzeit kontinuierliche Audit-Trail-Dokumentation. Bei Vorfällen sofortige Eskalation und Vorbereitung der § 30 BSIG-Meldung. Vor BSI-/BNetzA-Audits (alle drei Jahre) Spezial-Reports und BSI 200-1 bis 200-3-Update-Dokumente. Geschäftsleitungs-Schulungs-Service nach § 38 Abs. 3 BSIG n.F. alle drei Jahre. Anpassungen bei Gesetzes-Änderungen (KRITIS-DachG, weitere NIS-2-Verordnungen).

Häufige Fragen zur NIS-2-konformen
KRITIS-Sicherung

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit 06.12.2025 in Kraft (BGBl 05.12.2025). § 30 BSIG (Nachfolger des bisherigen § 8a BSIG) erweitert den KRITIS-Anwendungsbereich von ca. 4.500 auf ca. 21.600 Unternehmen (laut OpenKRITIS). Neue Pflichten: Registrierung bei BSI (Portal seit 06.01.2026 freigeschaltet), Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle binnen 24h Erstmeldung, Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG, Geschäftsleitungs-Schulungen alle drei Jahre. Übergangsfristen gibt es nicht.
Unsere Sicherheitskonzept-Dokumentation folgt BSI-Standards 200-1 (Informationssicherheitsmanagement), 200-2 (IT-Grundschutz Standardabsicherung), 200-3 (Risikoanalyse). Diese Dokumente liefern wir als projektspezifische Vorlagen — direkt verwendbar in Ihren § 30-Audits. Audit-Trail-Daten in unveränderbarer Form (gerichtsfest). BSI-/BNetzA-Auditoren erkennen diese Dokumentation als physische Sicherheits-Komponente innerhalb des KRITIS-Sicherheitskonzepts an.
Ja, ausschließlich. Alle KRITIS-relevanten Daten (Video, Audit-Trail, KI-Konfigurationen) verbleiben in ISO 27001-zertifizierten deutschen Rechenzentren — typisch Frankfurt, München, Berlin. Keine US-Cloud-Dienste (AWS, Azure, GCP) ohne EU-Datentreuhand. Cloud Act (USA) und vergleichbare extraterritoriale Zugriffe sind ausgeschlossen. Diese Datensouveränität ist für KRITIS-Betreiber zentral und in unseren AV-Verträgen nach Art. 28 DSGVO dokumentiert.
Vorfalls-Erkennung durch KI in Sekunden, Operator-Verifikation in 10-30 Sekunden, Eskalations-Vorbereitung mit forensisch relevanten Daten binnen Minuten. Bei Verdacht auf 'erheblichen Sicherheitsvorfall' nach § 2 Nr. 40 BSIG n.F. sofortige Eskalation an Ihre KRITIS-Beauftragten. BSI-Meldung über BSI-Portal (seit 06.01.2026) oder Übergangs-Wege wird mit Ihren Beauftragten vorbereitet — Sie behalten Meldungs-Souveränität. Detailmeldung binnen 72 Stunden mit forensischer Analyse.
Nach OpenKRITIS sind ca. 21.600 Unternehmen betroffen. Drei Kategorien: 'besonders wichtige Einrichtungen' (bwE, ca. 8.250), 'wichtige Einrichtungen' (wE, ca. 3.550 neu betroffen), 'Betreiber kritischer Anlagen' (BKA, ca. 2.000, Teilmenge der bwE), 'Anbieter digitaler Dienste' (DSP, ca. 2.693). Schwellenwerte: Mitarbeiter, Umsatz, Bilanz in bestimmten Sektoren. Unternehmen müssen eigenständig prüfen — automatische Benachrichtigung erfolgt nicht. Detail in der BSI-Kritisverordnung.
Die EU CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) ergänzt NIS-2 um physische Resilienz kritischer Einrichtungen. In Deutschland wird CER über das KRITIS-Dachgesetz umgesetzt (Regierungsentwurf 03.11.2025). Erfasst Betreiber kritischer Anlagen — adressiert physische Bedrohungen wie Sabotage, Vandalismus, Diebstahl. Mobile Videotürme sind die physische Sicherheits-Komponente innerhalb dieses Rahmens. Das KRITIS-DachG befindet sich aktuell im Gesetzgebungsprozess.
§ 38 Abs. 3 BSIG n.F. fordert Geschäftsleitungs-Schulungen alle drei Jahre in vier Kernfeldern (Risikomanagement, Informationssicherheit, Compliance, Verantwortlichkeiten). Externe Wirtschaftskanzleien (Noerr, Hogan Lovells) bieten Schulungen 3.000-8.000 € pro Schulungs-Tag. Unser Premium-Bundle enthält Schulungs-Service mit fachlicher Begleitung — projektspezifisch auf Ihr Unternehmen angepasst. Schulungen können vor Ort oder remote organisiert werden.
BauWatch (44.000+ Projekte in 10 Ländern, STA-KI mit 99,9% Fehlalarm-Reduktion) ist europaweiter Marktführer im Baustellen-Segment, hat aber KRITIS nicht als prominente Branche im Markenauftritt. Wir spezialisieren uns auf KRITIS-spezifische Compliance-Architektur — BSI 200-1 bis 200-3-Dokumentation, ISO 27001-Rechenzentren in DE, 24-Stunden-Erstmeldungs-Wege, Geschäftsleitungs-Schulungen. Für KRITIS-Betreiber mit hohem Compliance-Anspruch ist diese Tiefe relevant.
Bei Energie-Betreibern bleibt die Regulierung zwischen BSI und BNetzA geteilt. Registrierung und Nachweispflichten liegen bei der BNetzA (§ 5c EnWG), Meldung von Sicherheitsvorfällen geht ans BSI. Die § 30 BSIG-Sicherheitsmaßnahmen werden analog in § 5c (3) EnWG überführt. Wir haben Erfahrung mit beiden Audit-Wegen — IT-Sicherheitskataloge nach § 5c (1) bzw. § 5c (2) EnWG werden von der BNetzA erstellt, wir liefern entsprechende Hardware-Dokumentation.
Betreiber kritischer Anlagen müssen Nachweise alle drei Jahre dem BSI erbringen — durch Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen (§ 39 BSIG n.F.). Vorher zwei Jahre. Die initiale Frist wird vom BSI festgelegt. Betreiber mit Nachweisfrist innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten können noch nach den bisherigen § 8a-Vorgaben erbringen. Unser Audit-Trail-Format und unsere BSI 200-1 bis 200-3-Dokumentation sind auf diese Wiederholungs-Audits ausgelegt — bei wiederholten Audits ergibt sich Effizienz-Gewinn.
Premium-Bundle mit KRITIS-Compliance ab 1.500 €/Monat pro Turm, inklusive BSI 200-1 bis 200-3-Dokumentation, ISO 27001-Rechenzentren in DE, 24-Stunden-Meldewege-Vorbereitung, Geschäftsleitungs-Schulungs-Service. Multi-Tower-Rabatte ab 5 Türmen. Für KRITIS-Anlagen mit hohem Schutzbedarf (kritische Anlagen) erweitert sich das Setup. Externe Compliance-Beratung (Noerr, Hogan Lovells) verlangt für Vergleichbares oft 20.000-100.000 € pro Audit-Zyklus — bei uns Service-Bestandteil.
Alle KRITIS-Sektoren nach BSI-Kritisverordnung — Energie, Transport und Verkehr, Finanzen und Versicherung, Gesundheit, Wasser, Ernährung, IT und Telekommunikation, Medien und Kultur, Staat und Verwaltung, Siedlungsabfallentsorgung (neu in KRITIS-DachG). Auch 'besonders wichtige Einrichtungen' und 'wichtige Einrichtungen' nach NIS-2, die nicht KRITIS-Betreiber sind. Erste Beratung unverbindlich — wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Klassifikation für Ihr Unternehmen gilt und welche Architektur passt.

Bereit für NIS-2-konforme physische Sicherheit?

NIS-2 seit 06.12.2025 in Kraft. § 30 BSIG. BSI-Standards 200-1 bis 200-3. ISO 27001-Rechenzentren in Deutschland. 24h-Erstmeldung. Geschäftsleitungs-Schulung. CER-Richtlinie / KRITIS-DachG. 30+ Jahre KRITIS-Erfahrung in allen 10 Sektoren. Kostenlose Beratung mit projektspezifischer Compliance-Analyse.
Oder rufen Sie direkt an:
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BIC-TEC ist Ihr zuverlässiger Partner für professionelle Sicherheits- und Überwachungslösungen. Wir schützen Ihre Baustellen, Infrastruktur und temporären Objekte – deutschlandweit.

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