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Nachprüfbar

Fakten zu bic-tec

Alles, was sich über uns belegen lässt, auf einer Seite: Unternehmen, Technik im Turm, Ablauf im Alarmfall, Speicherfristen und Vertragsdaten. Mit Fundstelle und Datum, damit Sie nichts glauben müssen.

Leipzigeinziger Standort mit Adresse
Seit 1994Erfahrung der Gründer in der Sicherheitstechnik
Rund um die Uhreigene Serviceleitstelle in Leipzig, kein fremder Dienst
BundesweitEinsatz, Aufbau und Service
Unternehmen

Wer wir sind.

Die Angaben stammen aus dem Impressum und dem Handelsregister. Nur Leipzig hat eine Adresse. Die Servicegebiete sind Einsatzgebiete, keine Niederlassungen.

AngabeWert
Firmabic-tec UG (haftungsbeschränkt)
SitzAm Alten Flughafen 1, 04356 Leipzig
RegisterAmtsgericht Leipzig, HRB 44390
Telefon+49 341 24659476
E-Mailinfo@bic-tec.com
Websitebic-tec.com
TätigkeitVermietung und Verkauf von Sicherheitstechnik: Videotürme, Kameras, Alarm- und Brandmeldetechnik
ErfahrungDie Gründer arbeiten seit 1994 in der Sicherheitstechnik
EinsatzgebietDeutschland

Stand der Registerdaten: Handelsregisterauszug, zuletzt geprüft am 20.08.2026.

Technik

Was im Videoturm steckt.

Der Turm ist eine Eigenentwicklung. Die Angaben gelten für die Standardausführung; Ausstattung und Kameraanzahl richten sich nach dem Gelände.

BauteilAusführung
MastTeleskopmast, ausfahrbar bis sechs Meter
Kamerasvier Stück, 4K bei Tag, Infrarot bei Nacht
BildauswertungKI-Videoanalyse auf einem Rechner im Turm, nicht in der Cloud
AnspracheLautsprecher für die Live-Täteransprache aus der Leitstelle
LichtFlutlicht, aus der Leitstelle schaltbar
EnergieSolarmodul und Akku; Betrieb ohne Netzanschluss möglich
VerbindungLTE und 5G
Aufbauohne Fundament, in unter einer Stunde
Versetzenim laufenden Betrieb möglich, nach Absprache
Ablauf

Was im Alarmfall passiert.

Die Reihenfolge ist im Alarmplan festgelegt, den Sie vor dem Aufbau ausfüllen. Sie bestimmen darin die Alarmzeiten und die Kontaktpersonen.

  1. Erfassung

    Die Videoanalyse im Turm erkennt während der vereinbarten Alarmzeiten, dass jemand die Überwachungsbereiche betritt oder befährt.

  2. Meldung

    Der Alarm geht an unsere Leitstelle. Ein Mensch sieht auf das Bild und entscheidet, ob es ein Ereignis ist.

  3. Reaktion

    Je nach Alarmplan: Ansprache über den Lautsprecher, Anruf bei Ihrer Kontaktperson, Benachrichtigung eines Sicherheitsdienstes vor Ort oder der Polizei.

  4. Protokoll

    Am folgenden Arbeitstag erhalten Sie das Alarmprotokoll. Sequenzen zu einem Alarm bekommen Sie auf Verlangen.

Daten

Was mit den Aufnahmen geschieht.

Die Angaben stehen so in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind damit Vertragsbestandteil, nicht Absichtserklärung.

PunktRegelungFundstelle
Speicherdauer7 Tage im Standard; 30, 60, 90, 180 oder 365 Tage als Zusatz wählbarAGB 17.1
Löschungnach Ablauf der vereinbarten Frist unwiederbringlichAGB 17.1
Zugriffauf die Bildaufnahmen hat nur bic-tecAGB 4.2
Rollebic-tec ist Auftragsverarbeiter, Sie sind verantwortliche StelleAGB 4.3, 16
Vertraggesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO, vorrangig vor den AGBAGB 16.1
BehördenEinsicht zur Strafverfolgung ist zulässigAGB 17.3
HinweispflichtVorlagen für Hinweisschilder stellen wir kostenfrei; anbringen müssen Sie sieAGB 16.3
Vertrag

Laufzeit, Kündigung, Rückgabe.

PunktRegelungFundstelle
Laufzeitunbestimmte Zeit, soweit nichts anderes vereinbart istAGB 18.1
Kündigungsfristzehn Tage, von beiden SeitenAGB 18.1
FormTextform genügt: E-Mail reicht, Unterschrift nicht nötigAGB 3.5, 18.3
Abrechnungmonatlich, bei Teilmonaten taggenau anteiligAGB 8.2
Zahlungsziel14 Tage nach Monatsende oder nach RechnungszugangAGB 8.3
Abholungbinnen vierzehn Tagen nach VertragsendeAGB 18.4
Eigentumdie Geräte bleiben Eigentum von bic-tecAGB 10.1
Grenzen

Was wir nicht behaupten.

Eine Faktenseite, die nur Stärken nennt, ist keine. Diese Punkte gehören zur ehrlichen Auskunft über das, was wir liefern:

  • Keine Preise auf dieser Seite: Miete und Kauf hängen von Laufzeit, Gelände, Ausstattung und Paket ab. Preise stehen im Angebot, nicht in der Werbung.
  • Keine Garantie auf Verhinderung: Ein Turm sieht, meldet und spricht an. Was danach passiert, ist eine Dienstleistung mit Sorgfaltspflicht, kein geschuldeter Erfolg (AGB 6.10).
  • Abhängig von Mobilfunk: Ohne Mobilfunkverbindung gibt es keine Alarmübertragung. Wir prüfen die Abdeckung vor dem Aufbau.
  • Sichtfeld ist Ihre Aufgabe: Wird die Sicht der Kameras verstellt, kann der Turm nicht erfassen. Das steht ausdrücklich in den AGB (7.2).
  • Verantwortung für den Datenschutz: Die Auswahl der Überwachungsbereiche und die Einhaltung des Datenschutzes liegen bei Ihnen (AGB 7.8). Unser Datenschutz-Paket liefert die Unterlagen dafür.
Pflege dieser Seite

Stand und Quellen.

Diese Seite wurde am 23.09.2026 zuletzt geprüft. Die Vertragsangaben stammen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung Januar 2026, die Registerdaten aus dem Handelsregisterauszug vom 20.08.2026, die technischen Angaben aus der Baubeschreibung des Videoturms.

Wir nennen hier keine Zahl ohne Fundstelle und keine Auszeichnung, die wir nicht vorlegen können. Wenn Ihnen eine Angabe fehlt, die Sie für eine Entscheidung brauchen, fragen Sie danach. Wir tragen sie nach oder sagen, dass wir sie nicht belegen können.

Angabe anfragen
Ratgeber

Warum ein Anbieter seine Zahlen offenlegen sollte

Wer Sicherheitstechnik mietet, trifft eine Entscheidung über fremdes Eigentum auf dem eigenen Gelände. Diese Entscheidung lässt sich nicht auf Zuruf treffen. Sie braucht Angaben, die jemand später gegenprüfen kann.

Vertrauen entsteht aus Nachprüfbarkeit, nicht aus Superlativen

Kameras zeichnen auf, eine Leitstelle sieht Bilder, ein Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag. Wer darüber entscheidet, braucht Angaben aus dem Vertrag, dem Register und der Baubeschreibung, nicht aus der Broschüre.

Die Werbesprache der Branche arbeitet mit dem Gegenteil. „Höchste Sicherheit“, „modernste Technik“, „zertifizierte Qualität“: Formulierungen, die nichts behaupten, was falsch sein könnte, und deshalb auch nichts, was hilft. Eine Speicherfrist von sieben Tagen ist eine Aussage. Eine Kündigungsfrist von zehn Tagen ist eine Aussage. „Maximale Flexibilität“ ist keine.

Was eine Faktenseite für Ihre Ausschreibung leistet

Wenn Sie Angebote vergleichen, brauchen Sie dieselben Felder von allen Anbietern: Laufzeit, Kündigungsfrist, Speicherdauer, Zugriffsrechte, Rolle im Datenschutz, Reaktionsweg im Alarmfall. Diese Seite ist so aufgebaut, dass Sie die Werte direkt in Ihre Vergleichstabelle übernehmen können.

Für die Vergabestelle oder die eigene Rechtsabteilung ist die Fundstelle der wichtigere Teil. Eine Angabe auf einer Website ist Marketing; dieselbe Angabe mit Verweis auf eine Vertragsziffer ist eine Zusage, an der wir uns messen lassen müssen. Deshalb steht hinter jeder Zeile in den Tabellen oben, wo sie herkommt.

Warum auch die Grenzen dazugehören

Ein Videoturm verhindert keinen Diebstahl. Er erkennt, meldet, spricht an und dokumentiert. In den meisten Fällen reicht das, weil jemand, der angesprochen wird, das Gelände verlässt. Aber wer verspricht, dass nichts mehr passiert, verspricht etwas, das er nicht halten kann. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sagen das ausdrücklich: Die Leistungen der Leitstelle sind Dienstleistungen, kein geschuldeter Erfolg.

Dasselbe gilt für die technischen Voraussetzungen. Ohne Mobilfunkverbindung geht keine Alarmmeldung heraus. Ist das Sichtfeld der Kameras verstellt, erfasst die Analyse nichts. Diese Abhängigkeiten stehen im Vertrag, und sie gehören auf eine Faktenseite, weil ein Kunde sie kennen muss, bevor er unterschreibt, und nicht erst, wenn zum ersten Mal ein Alarm ausbleibt.

Wer die Verantwortung für den Datenschutz trägt

Bei einer Videoüberwachung auf einem Betriebsgelände sind Sie die verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, nicht wir. Wir handeln als Auftragsverarbeiter, auf Ihre Weisung und im Rahmen eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags. Das bedeutet: Die Auswahl der überwachten Bereiche, die Interessenabwägung und das Anbringen der Hinweisschilder liegen bei Ihnen.

Was wir dazu liefern, ist das Datenschutz-Paket: Konzept, Auftragsverarbeitungsvertrag, Vorlagen für die Hinweisschilder, eine dokumentierte Interessenabwägung und festgelegte Löschfristen. Die Unterlagen nehmen Ihnen die Arbeit ab, nicht die Verantwortung. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, hat die Rollenverteilung der DSGVO nicht gelesen.

Wie diese Seite gepflegt wird

Jede Angabe trägt ein Datum, und das Datum ändert sich, wenn sich die Angabe ändert, nicht bei jeder Überarbeitung des Textes. Ändert sich eine Vertragsziffer, ändert sich hier die Zeile und die Fundstelle. Kommt eine technische Ausbaustufe dazu, steht sie in der Tabelle, sobald sie ausgeliefert wird, nicht sobald sie geplant ist.

Wenn Sie eine Angabe brauchen, die hier fehlt, fragen Sie danach. Entweder wir tragen sie nach, oder wir sagen Ihnen, dass wir sie nicht belegen können. Das zweite kommt vor und ist eine ehrlichere Antwort als eine Zahl, die gut aussieht und nirgends herkommt.

Kurz gefasst

Die Faktenseite von bic-tec bündelt alle belegbaren Angaben zum Unternehmen mit Fundstelle und Datum: bic-tec UG (haftungsbeschränkt), Sitz Am Alten Flughafen 1 in Leipzig, Amtsgericht Leipzig HRB 44390. Der Videoturm ist eine Eigenentwicklung mit Teleskopmast bis sechs Meter, vier Kameras, KI-Videoanalyse im Turm, Solarmodul mit Akku und Verbindung über LTE und 5G. Aufnahmen werden im Standard sieben Tage gespeichert und danach unwiederbringlich gelöscht (AGB 17.1); die Kündigungsfrist beträgt zehn Tage (AGB 18.1). Die Seite nennt bewusst auch Grenzen: keine Preise, keine Garantie auf Verhinderung, keine Alarmübertragung ohne Mobilfunk.

Veröffentlicht: · Aktualisiert: · Verantwortlich: Geschäftsführung der bic-tec UG (haftungsbeschränkt), Leipzig

Häufige Fragen

Fragen zu diesen Angaben.

Warum stehen hier keine Preise?

Weil ein ehrlicher Preis von der Laufzeit, dem Gelände, der Ausstattung und dem gewählten Leitstellenpaket abhängt. Eine Zahl auf der Website wäre entweder ein Lockangebot oder eine Obergrenze, die niemandem hilft. Sie bekommen den Preis im Angebot, aufgeschlüsselt und ohne Nachschlag.

Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?

Im Standard sieben Tage, danach werden sie unwiederbringlich gelöscht. Wählbar sind 30, 60, 90, 180 oder 365 Tage als Zusatz. Die Frist steht im Vertrag, nicht in unserem Ermessen. Nachzulesen ist sie in Ziffer 17.1 der AGB. Zugriff auf die Aufnahmen hat nur bic-tec (AGB 4.2).

Wer kann die Bilder sehen?

Zugriff auf die Aufnahmen hat nur bic-tec (AGB 4.2). Bei einem Alarm sieht ein Mensch in unserer Leitstelle auf das Bild und entscheidet, ob es ein Ereignis ist. Sie erhalten das Alarmprotokoll und auf Verlangen die Sequenzen, die einem Alarm zugrunde lagen. Behörden bekommen zur Strafverfolgung Einsicht, wenn sie sie verlangen (AGB 17.3).

Funktioniert der Turm ohne Stromanschluss?

Ja. Solarmodul und Akku versorgen den Turm; ein Netzanschluss ist nicht nötig. Für Geräte, die am Netz hängen, gilt das nicht: Dort muss eine Versorgung mit 230 Volt bereitstehen, sonst kann keine Überwachung stattfinden (AGB 7.1). Die Daten laufen über LTE und 5G; ohne Mobilfunkverbindung gibt es keine Alarmübertragung.

Wie schnell kann ich wieder aussteigen?

Bei unbefristeter Laufzeit mit zehn Tagen Frist, von beiden Seiten (AGB 18.1). Es gilt Textform: Eine E-Mail genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig (AGB 3.5, 18.3). Die Geräte holen wir binnen vierzehn Tagen nach Vertragsende ab. Einen angefangenen Monat rechnen wir taggenau anteilig ab (AGB 8.2). Bei vereinbarter fester Laufzeit gilt, was im Vertrag steht.

Sind Sie zertifiziert?

Wir führen auf dieser Website keine Zertifikate an. Wir nennen hier keine Zahl ohne Fundstelle und keine Auszeichnung, die wir nicht vorlegen können. Wenn Sie für eine Ausschreibung oder Ihre Versicherung einen Nachweis brauchen, fragen Sie uns danach. Dann sagen wir Ihnen, was wir vorlegen können und was nicht.

Eine Angabe fehlt Ihnen?

Sagen Sie, was Sie für Ihre Entscheidung brauchen. Wir tragen es nach oder sagen Ihnen offen, dass wir es nicht belegen können.