Hinweisschild Videoüberwachung: Was draufstehen muss
Ein Schild mit Kamerasymbol allein reicht nicht. Wer ein Gelände per Video überwacht, muss vor dem Betreten sieben Angaben sichtbar machen: wer überwacht, wie man ihn erreicht, warum, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange gespeichert wird. Hier steht, was auf das Schild gehört, wo es hängt, und eine Vorlage zum Ausdrucken.
Sieben Angaben, vor dem Betreten sichtbar.
Die Datenschutzkonferenz, das Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden, nennt in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung vom 17. Juli 2020 die Angaben, die auf das vorgelagerte Hinweisschild gehören. Grundlage ist Art. 13 DSGVO. Das Schild muss vor dem Betreten des überwachten Bereichs zu sehen sein, damit jeder sein Verhalten danach richten kann.
- Kamerasymbol: Der Umstand der Beobachtung, als Piktogramm.
- Verantwortlicher: Name und Kontaktdaten des Betreibers, gegebenenfalls seines Vertreters.
- Datenschutzbeauftragter: Seine Kontaktdaten, sofern einer benannt ist; dann ist die Angabe Pflicht.
- Zweck und Rechtsgrundlage: In Schlagworten, etwa Schutz vor Diebstahl, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Berechtigtes Interesse: Was geschützt wird, wenn die Überwachung auf dem berechtigten Interesse beruht.
- Speicherdauer: Wie lange Aufnahmen aufbewahrt werden, oder nach welchen Kriterien.
- Weitere Informationen: Wo das vollständige Informationsblatt hängt oder steht, mit Auskunfts- und Beschwerderecht.
So füllen Sie das Schild für eine Baustelle aus.
Ein Beispiel für einen Bauunternehmer, der seine Baustelle nachts mit einem Videoturm überwachen lässt. Ersetzen Sie die Angaben durch Ihre eigenen.
| Pflichtangabe | Was Sie eintragen | Beispiel |
|---|---|---|
| Verantwortlicher | Wer die Überwachung veranlasst | Musterbau GmbH, Musterstraße 1, 04109 Leipzig, Telefon und E-Mail |
| Datenschutzbeauftragter | Nur wenn benannt | datenschutz@musterbau.de |
| Zweck | Warum überwacht wird | Schutz von Baustoffen, Maschinen und Bauwerk vor Diebstahl und Vandalismus, Beweissicherung |
| Rechtsgrundlage | Die Norm | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
| Berechtigtes Interesse | Was geschützt wird | Schutz des Eigentums und der Bauleistung außerhalb der Arbeitszeit |
| Speicherdauer | Regelfrist und Ausnahme | 72 Stunden; Aufnahmen mit Vorfall bis zur Klärung |
| Weitere Informationen | Ort des Informationsblatts | Aushang am Baucontainer an der Zufahrt |
Quelle der Pflichtangaben: Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, Stand 17.07.2020, Abschnitt 3.3 und Anlage 1.
Wo das Schild hängt, entscheidet, ob es wirkt.
Vor dem überwachten Bereich
An jeder Zufahrt und jedem Zugang, bevor jemand ins Bild der Kamera tritt. Ein Schild hinter dem Tor kommt zu spät.
Auf Augenhöhe
So empfiehlt es die Datenschutzkonferenz. Am Bauzaun heißt das: am Element neben dem Tor, nicht oben am Kran.
Mindestens DIN A4
Damit die Angaben lesbar sind. Für Zufahrten mit Fahrzeugverkehr eher größer, damit man es vom Fahrersitz aus erkennt.
Wetterfest
Laminiert, auf Kunststoff oder Alu-Verbund. Ein ausgeblichenes Schild erfüllt die Hinweispflicht nicht mehr.
Fotografieren
Machen Sie ein Foto von jedem montierten Schild, mit Datum. Fragt die Aufsichtsbehörde nach, ist das Ihr Nachweis.
Das Schild ist die erste Ebene. Das Informationsblatt die zweite.
Auf das Schild passt nicht alles, was Art. 13 DSGVO verlangt. Die Aufsichtsbehörden erlauben deshalb zwei Stufen: Das Schild gibt den schnellen Überblick, das vollständige Informationsblatt alle übrigen Angaben, etwa Empfänger der Daten, Auskunfts-, Lösch- und Beschwerderecht. Das Blatt hängt an einer Stelle, die das Schild nennt, zum Beispiel am Baucontainer, und steht zusätzlich auf Ihrer Website.
Wichtig: Ein Schild macht eine unzulässige Überwachung nicht zulässig. Es ergänzt die Interessenabwägung, kurze Löschfristen und den Vertrag mit dem Dienstleister. Was dazu gehört, steht im Ratgeber zu Recht und DSGVO.
Schild, Informationsblatt und Abwägung kommen mit dem Turm.
Wer bei bic-tec einen Videoturm mietet, bekommt das Datenschutz-Paket für seinen Standort: Hinweisschilder mit allen Pflichtangaben, Informationsblatt, Interessenabwägung, Auftragsverarbeitungsvertrag und Löschkonzept. Sie hängen die Schilder an den Zufahrten auf, wir haben die Texte schon ausgefüllt.
- Vorlage: Schilder mit Ihren Angaben, fertig zum Drucken.
- Abwägung: Begründung je Standort, warum die Überwachung nötig ist.
- Löschkonzept: Regelfrist, Ereignisarchiv und Protokoll.

Hinweisschild zur Videoüberwachung: Pflichtangaben nach DSGVO, Platzierung und Vorlage
Das Hinweisschild ist der sichtbarste Teil des Datenschutzes bei Videoüberwachung, und der, an dem es am häufigsten scheitert. Viele Gelände tragen ein Schild aus dem Baumarkt mit Kamerasymbol und dem Wort Videoüberwachung. Das genügt den Anforderungen der DSGVO nicht. Was auf das Schild gehört, haben die deutschen Aufsichtsbehörden in einer gemeinsamen Orientierungshilfe festgehalten. Dieser Ratgeber fasst sie für Baustellen, Betriebsgelände und Freiflächen zusammen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum das Schild Pflicht ist
Art. 13 DSGVO verpflichtet jeden, der personenbezogene Daten erhebt, die Betroffenen zum Zeitpunkt der Erhebung zu informieren. Bei Videoüberwachung ist dieser Zeitpunkt der Moment, in dem jemand ins Bild tritt. Die Information muss also vorher sichtbar sein. Die Datenschutzkonferenz formuliert es so, dass Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten können. Ein Schild, das erst auf dem Gelände hängt, kommt zu spät. Ein Schild, das niemand lesen kann, erfüllt die Pflicht nicht.
Die sieben Angaben des vorgelagerten Schildes
Die Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, Stand 17. Juli 2020, nennt in Abschnitt 3.3 die Angaben des vorgelagerten Hinweisschildes. Erstens der Umstand der Beobachtung, als Kamerasymbol. Zweitens die Identität des Verantwortlichen mit Name und Kontaktdaten, gegebenenfalls auch seines Vertreters. Drittens die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, soweit einer benannt ist; dann ist die Angabe zwingend. Viertens Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten. Fünftens das berechtigte Interesse, wenn die Überwachung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht. Sechstens die Dauer der Speicherung. Siebtens der Hinweis auf die weiteren Pflichtinformationen und wo man sie findet.
Zwei Ebenen: Schild und Informationsblatt
Die vollständigen Informationen nach Art. 13 DSGVO passen auf kein Schild am Bauzaun. Die Aufsichtsbehörden erlauben deshalb eine Information in zwei Schritten. Das vorgelagerte Schild verschafft einen schnellen Überblick. Das vollständige Informationsblatt nennt zusätzlich die Empfänger der Daten, das Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschrecht, das Widerspruchsrecht und das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Es hängt an der Stelle, die das Schild angibt, zum Beispiel am Baucontainer oder an der Pforte, und steht zusätzlich auf der Website des Betreibers.
Wo das Schild hängt
Vor dem überwachten Bereich, an jeder Zufahrt und jedem Zugang. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt die Augenhöhe und einen Ausdruck in mindestens DIN A4. Auf Baustellen bewährt sich das Bauzaunelement direkt neben dem Tor. Für Zufahrten mit Lkw-Verkehr lohnt ein größeres Format, damit man die Angaben vom Fahrersitz aus erkennt. Wetterfest muss es sein: laminiert, auf Kunststoff oder auf Alu-Verbund. Ein Foto jedes montierten Schildes mit Datum ist der einfachste Nachweis, wenn die Aufsichtsbehörde nachfragt.
Speicherdauer auf dem Schild
Die Speicherdauer gehört auf das Schild, oder die Kriterien, nach denen sie festgelegt wird. Die Datenschutzkonferenz hält in Abschnitt 4.1 ihrer Orientierungshilfe fest, dass sich in den meisten Fällen innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen klären lässt, ob Material gesichert werden muss, und dass eine Speicherdauer von 72 Stunden in der Regel ausreicht. Längere Fristen brauchen eine Begründung. Für Baustellen heißt das: Regelfrist 72 Stunden, Aufnahmen mit Vorfall bis zur Klärung. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Speicherdauer.
Typische Fehler
Am häufigsten fehlt der Verantwortliche: Das Schild nennt den Sicherheitsdienstleister statt des Bauherrn oder Bauunternehmers, der die Überwachung veranlasst hat. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist, wer über Zweck und Mittel entscheidet; der Dienstleister arbeitet in dessen Auftrag. Weitere Fehler sind fehlende Speicherdauer, ein Schild nur an der Hauptzufahrt, obwohl es mehrere Zugänge gibt, und ein Schild, das nach dem Versetzen des Turms noch an der alten Stelle hängt. Wird zusätzlich Kennzeichenerfassung eingesetzt, gehört auch sie auf das Schild.
Das Schild allein macht nichts zulässig
Die Orientierungshilfe stellt klar, dass eine Beschilderung eine ansonsten rechtswidrige Videoüberwachung nicht zulässig macht. Das Schild ist eine von vier Bedingungen, neben der dokumentierten Interessenabwägung, kurzen Löschfristen und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Wer bei bic-tec einen Videoturm mietet, bekommt alle vier als Datenschutz-Paket für seinen Standort. Wer selbst überwacht, findet auf dieser Seite eine Vorlage für Schild und Informationsblatt zum Herunterladen.
Kurz gefasst
Ein Hinweisschild zur Videoüberwachung ist nach Art. 13 DSGVO Pflicht und muss vor dem Betreten des überwachten Bereichs sichtbar sein. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz vom 17. Juli 2020 gehören sieben Angaben darauf: Kamerasymbol, Verantwortlicher mit Kontakt, gegebenenfalls Datenschutzbeauftragter, Zweck und Rechtsgrundlage, berechtigtes Interesse, Speicherdauer und der Hinweis auf die weiteren Informationen. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt die Anbringung auf Augenhöhe und einen Druck in mindestens DIN A4; die übrigen Pflichtangaben stehen auf einem vollständigen Informationsblatt. bic-tec stellt auf der Seite eine Vorlage für Schild und Informationsblatt bereit; bei einer Miete liefert das Datenschutz-Paket die Schilder ausgefüllt.
Was zum Hinweisschild gefragt wird.
Ist ein Hinweisschild bei Videoüberwachung Pflicht?
Ja. Art. 13 DSGVO verlangt, dass Betroffene vor dem Betreten erkennen, dass sie gefilmt werden, und wer dafür verantwortlich ist. Das Schild ist der übliche Weg, diese Pflicht zu erfüllen. Fehlt es oder fehlen Angaben, verstößt der Betreiber gegen die Informationspflicht. Das kann Beschwerden, Nachfragen der Aufsichtsbehörde und ein Bußgeld nach sich ziehen.
Was muss auf einem Schild zur Videoüberwachung stehen?
Ein Kamerasymbol, Name und Kontakt des Verantwortlichen, gegebenenfalls der Datenschutzbeauftragte, Zweck und Rechtsgrundlage, das berechtigte Interesse, die Speicherdauer und der Hinweis, wo die vollständigen Informationen stehen. So nennt es die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz vom 17. Juli 2020. Ein Schild nur mit Kamerasymbol und dem Wort Videoüberwachung reicht nicht aus.
Wo muss das Hinweisschild angebracht werden?
Vor dem überwachten Bereich, an jeder Zufahrt und jedem Zugang, bevor jemand ins Bild der Kamera tritt. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt die Augenhöhe und einen Ausdruck in mindestens DIN A4. Auf einer Baustelle heißt das: am Bauzaun neben jedem Tor, nicht irgendwo auf dem Gelände. Fotografieren Sie jedes montierte Schild als Nachweis.
Reicht ein Schild mit Kamerasymbol?
Nein. Das Kamerasymbol zeigt nur, dass überwacht wird. Pflicht sind außerdem Name und Kontakt des Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage, das berechtigte Interesse, die Speicherdauer und der Hinweis auf die weiteren Informationen. Gekaufte Schilder aus dem Baumarkt tragen meist nur das Symbol. Sie lassen sich mit einem Aufkleber oder einem zweiten Schild ergänzen.
Gibt es eine Vorlage für das Hinweisschild?
Ja. Die Datenschutzkonferenz stellt ein Muster als Anlage zu ihrer Orientierungshilfe bereit. bic-tec bietet auf dieser Seite eine Vorlage zum Herunterladen an, mit Schild und Informationsblatt, vorbereitet für Baustellen und Freiflächen. Tragen Sie Ihre Angaben ein, drucken Sie in mindestens DIN A4 und hängen Sie das Schild wetterfest an jede Zufahrt.
Muss die Speicherdauer auf dem Schild stehen?
Ja, wenn möglich. Die Orientierungshilfe nennt die Dauer der Speicherung als Angabe des vorgelagerten Schildes. Üblich ist eine kurze Regelfrist; die Datenschutzkonferenz hält 72 Stunden in der Regel für ausreichend. Aufnahmen mit Vorfall dürfen länger bleiben, bis er geklärt ist. Schreiben Sie beides aufs Schild, dann gibt es keine Rückfragen.
Brauche ich bei einem Videoturm auf der Baustelle ein Schild?
Ja, auch für eine mobile Überwachung gilt die Hinweispflicht nach Art. 13 DSGVO. Das Schild hängt an jeder Zufahrt der Baustelle, solange der Turm dort steht. Wird der Turm versetzt und erfasst dabei einen neuen Zugang, braucht auch dieser ein Schild. Bei bic-tec liefert das Datenschutz-Paket die ausgefüllten Schilder für jeden Standort.
Überwachung mit allen Unterlagen?
Adresse, Fläche, Zeitraum. Wir planen den Turm und schicken Schilder und Abwägung gleich mit. Das Angebot kommt innerhalb eines Werktags.

