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Ratgeber · Baustellenschutz

Diebstahl auf der Baustelle: Wer haftet, was zahlt die Versicherung?

Bis zur Abnahme trägt in der Regel der Auftragnehmer das Risiko für seine Leistung, und die Bauleistungsversicherung zahlt bei Diebstahl oft nur für fest eingebaute Teile. Werkzeug, Maschinen und lose Baustoffe sind meist nicht versichert. Hier steht, wer bei einem Diebstahl auf der Baustelle den Schaden trägt, was Sie sofort tun sollten und wie Sie den nächsten verhindern.

Die kurze Antwort

Meist trägt der Auftragnehmer den Schaden bis zur Abnahme.

Im Werkvertrag geht die Gefahr für die Bauleistung erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über, so regelt es § 644 BGB. In Verträgen nach VOB/B muss der Auftragnehmer außerdem nach § 4 Abs. 5 die ausgeführten Leistungen und die ihm überlassenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl schützen. Wird vorher etwas gestohlen, muss er in der Regel neu liefern und einbauen, ohne zusätzliche Vergütung.

  • Eingebaute Teile: Risiko beim Auftragnehmer bis zur Abnahme; die Bauleistungsversicherung deckt Diebstahl fest verbundener Teile oft nur, wenn es vereinbart ist.
  • Werkzeug und Maschinen: Risiko beim Eigentümer; versichert nur über eine eigene Maschinen-, Werkzeug- oder Inhaltsversicherung.
  • Lose Baustoffe: Noch nicht eingebautes Material ist in der Bauleistungsversicherung in der Regel nicht gedeckt.
Wer trägt was

Haftung und Versicherung nach Art des Diebesguts.

Gestohlen wurdeWer trägt den SchadenWelche Versicherung kommen kann
Fest eingebaute Teile, etwa montierte Heizkörper oder verlegte KabelBis zur Abnahme meist der AuftragnehmerBauleistungsversicherung, oft nur mit vereinbarter Diebstahlklausel
Angeliefertes, noch nicht eingebautes MaterialDer Auftragnehmer, der es geliefert hatIn der Bauleistungsversicherung in der Regel nicht; Sondervereinbarung prüfen
Werkzeug und Akkugeräte im ContainerDer Eigentümer des WerkzeugsWerkzeug- oder Inhaltsversicherung, mit Sicherungsauflagen
Baumaschinen und GeräteDer Eigentümer oder Vermieter, je nach MietvertragMaschinenversicherung, Mietvertrag lesen
Diesel aus Tank und MaschineDer EigentümerSelten versichert, Einzelfall

Keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, regeln Bauvertrag, Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls Mietvertrag. Lassen Sie sich Deckung und Sicherungsauflagen vom Versicherer schriftlich bestätigen.

Nach der Tat

Was Sie am Morgen nach einem Diebstahl tun.

  1. Nichts verändern

    Spuren am Zaun, am Container und an den Maschinen so lassen, bis die Polizei sie gesehen hat.

  2. Anzeige erstatten

    Bei der Polizei vor Ort oder online. Die Anzeige ist Voraussetzung für jede Versicherungsleistung.

  3. Versicherer melden

    Sofort und schriftlich, mit Aktenzeichen der Anzeige. Fristen stehen in den Bedingungen.

  4. Belege sammeln

    Inventarliste, Seriennummern, Lieferscheine, Fotos und, wenn vorhanden, die Videosequenz der Tat.

  5. Auftraggeber informieren

    Schriftlich, mit Angaben zu Schaden und Auswirkung auf den Bauablauf.

  6. Lücke schließen

    Noch am selben Tag. Täter kommen oft wieder, sobald neues Material da ist.

Vorbeugen statt regulieren

Der beste Diebstahl ist der, der nicht stattfindet.

Versicherer erwarten, dass die Baustelle gesichert ist, und prüfen das nach einem Schaden. Ein Videoturm mit Leitstelle erkennt Eindringlinge nachts in dem Moment, in dem sie das Gelände betreten. Ein Mitarbeiter der Leitstelle spricht sie über den Lautsprecher an und ruft nach Alarmplan die Polizei. Passiert trotzdem etwas, liegt die Sequenz mit Zeitstempel für Anzeige und Versicherer vor.

  • Erkennen: KI im Turm, Infrarot bei Nacht.
  • Eingreifen: Ansprache und Polizei nach Alarmplan.
  • Belegen: Alarmprotokoll und Videosequenz.
Baustellenüberwachung mit Videoturm
bic-tec Videoturm mit ausgefahrenem Mast, Kameras und Lautsprecher
Foto: bic-tec
Ratgeber

Diebstahl auf der Baustelle: Gefahrtragung, Bauleistungsversicherung und Vorgehen nach der Tat

Am Morgen fehlen die Kabeltrommeln, der Container ist aufgebrochen, der Bagger hat keinen Diesel mehr. Nach dem ersten Ärger kommt die Frage, wer den Schaden trägt. Die Antwort hängt davon ab, was gestohlen wurde, ob es schon eingebaut war und was Bauvertrag und Versicherung sagen. Dieser Ratgeber ordnet die häufigsten Fälle ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keinen Blick in Ihre Verträge.

Gefahrtragung bis zur Abnahme

Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag. Nach § 644 BGB trägt der Unternehmer die Gefahr für sein Werk bis zur Abnahme. Geht vorher etwas verloren, muss er es grundsätzlich erneut herstellen, ohne dafür mehr Geld zu bekommen. Für eingebaute Teile, etwa verlegte Kupferleitungen oder montierte Heizkörper, heißt das: Werden sie vor der Abnahme gestohlen, trägt der Auftragnehmer, der sie eingebaut hat, in der Regel den Schaden. Erst mit der Abnahme geht das Risiko auf den Auftraggeber über.

Was die VOB/B zusätzlich verlangt

Ist die VOB/B vereinbart, kommt eine ausdrückliche Schutzpflicht dazu. Nach § 4 Abs. 5 VOB/B muss der Auftragnehmer die ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl schützen. § 7 VOB/B verlagert die Gefahr nur bei höherer Gewalt oder anderen objektiv unabwendbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Ein Diebstahl gilt nur dann als unabwendbar, wenn er trotz zumutbarer Sicherung geschah. Wer seine Baustelle nicht gesichert hat, kann sich darauf kaum berufen.

Was die Bauleistungsversicherung zahlt

Die Bauleistungsversicherung schützt die Bauleistung gegen unvorhergesehene Schäden. Beim Diebstahl ist sie enger, als viele annehmen. Viele Bedingungen decken nur den Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, und oft nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Ein montierter Heizkörper kann versichert sein, derselbe Heizkörper im Karton daneben nicht. Lose Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Werkzeug und Maschinen sind in der Regel ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Police vor Baubeginn und lassen Sie sich Deckung und Sicherungsauflagen schriftlich bestätigen.

Werkzeug, Maschinen und Diesel

Was nicht zur Bauleistung gehört, trägt sein Eigentümer. Werkzeug und Akkugeräte sind über eine Werkzeug- oder Inhaltsversicherung des Handwerksbetriebs abgedeckt, wenn eine besteht. Die verlangt meist einen verschlossenen Stahlcontainer und zahlt bei einfachem Diebstahl ohne Aufbruchspuren oft nicht. Für Baumaschinen gibt es die Maschinenversicherung; bei gemieteten Maschinen regelt der Mietvertrag, wer das Risiko trägt. Abgezapfter Diesel ist selten versichert.

Strafbarkeit

Diebstahl ist nach § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bricht der Täter in einen umschlossenen Raum ein, etwa einen Baucontainer, oder stiehlt er gewerbsmäßig, liegt nach § 243 StGB in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Für die Aufklärung zählen Spuren, Seriennummern und Bilder. Eine Videosequenz mit Zeitstempel, Fahrzeug und Uhrzeit gibt der Polizei einen Ansatz, den eine Inventarliste nicht liefert.

Vorgehen nach der Tat

Verändern Sie Spuren möglichst nicht und erstatten Sie sofort Anzeige. Die Anzeige ist Voraussetzung für fast jede Versicherungsleistung. Melden Sie den Schaden dem Versicherer schriftlich mit Aktenzeichen und beachten Sie die Fristen in den Bedingungen. Legen Sie Inventarliste, Seriennummern, Lieferscheine und Fotos bei. Informieren Sie den Auftraggeber schriftlich, wenn sich der Bauablauf verzögert. Und schließen Sie die Lücke am selben Tag, denn Täter kommen gern wieder, sobald neues Material geliefert ist.

Vorbeugen ist billiger als regulieren

Versicherer prüfen nach einem Schaden, ob die Baustelle gesichert war. Wer Zaun, Licht, verschlossene Container und eine Überwachung nachweisen kann, steht besser da. Die Checkliste zum Baustellenschutz in acht Bereichen steht im Ratgeber Baustelle sichern. Den Teil, der am häufigsten fehlt, übernimmt ein Videoturm mit Leitstelle: Er erkennt Eindringlinge nachts in dem Moment, in dem sie das Gelände betreten, die Leitstelle spricht sie an und ruft die Polizei. Weil die Miete bei einem Tag beginnt, lässt sich auch eine Baustelle nach dem ersten Diebstahl kurzfristig sichern.

Kurz gefasst

Bei einem Diebstahl auf der Baustelle trägt bis zur Abnahme in der Regel der Auftragnehmer den Schaden an seiner Leistung, nach § 644 BGB und in VOB-Verträgen zusätzlich nach § 4 Abs. 5 VOB/B. Die Bauleistungsversicherung deckt Diebstahl oft nur für fest eingebaute Teile und häufig nur nach ausdrücklicher Vereinbarung; lose Baustoffe, Werkzeug und Maschinen sind darin in der Regel nicht versichert. Diebstahl wird nach § 242 StGB mit bis zu fünf Jahren bestraft, ein Einbruch in einen Container nach § 243 StGB in der Regel mit drei Monaten bis zehn Jahren. Nach der Tat zählen Anzeige, Meldung an den Versicherer, Belege und eine sofort geschlossene Lücke; vorbeugend wirkt eine Überwachung, die nachts eingreift.

Veröffentlicht: · Verantwortlich: Geschäftsführung der bic-tec UG (haftungsbeschränkt), Leipzig

Häufige Fragen

Was nach einem Diebstahl auf der Baustelle gefragt wird.

Wer haftet bei Diebstahl auf der Baustelle?

Bis zur Abnahme in der Regel der Auftragnehmer für seine Leistung. Nach § 644 BGB geht die Gefahr erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. In VOB-Verträgen muss der Auftragnehmer die ausgeführten Leistungen nach § 4 Abs. 5 VOB/B bis dahin auch vor Diebstahl schützen. Werkzeug und Maschinen trägt ihr Eigentümer. Im Einzelfall entscheidet der Vertrag.

Zahlt die Bauleistungsversicherung bei Diebstahl?

Teilweise. Viele Bedingungen decken den Diebstahl von Teilen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, oft aber nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Lose Baustoffe, Werkzeug und Maschinen sind in der Bauleistungsversicherung in der Regel nicht versichert. Lassen Sie sich die Diebstahldeckung und die Sicherungsauflagen vor Baubeginn schriftlich bestätigen.

Wer zahlt, wenn Werkzeug aus dem Baucontainer gestohlen wird?

Zunächst der Eigentümer des Werkzeugs, also meist der Handwerksbetrieb. Versichert ist es nur über eine eigene Werkzeug- oder Inhaltsversicherung. Die verlangt in der Regel einen verschlossenen Stahlcontainer und zahlt bei einfachem Diebstahl ohne Einbruchspuren oft nicht. Fotografieren Sie Aufbruchspuren und halten Sie Seriennummern und Kaufbelege bereit.

Was regelt die VOB/B bei Diebstahl?

§ 4 Abs. 5 VOB/B verpflichtet den Auftragnehmer, die ausgeführten Leistungen und die ihm überlassenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. § 7 VOB/B verlagert die Gefahr nur bei objektiv unabwendbaren Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Ob ein Diebstahl dazu zählt, hängt davon ab, ob zumutbar gesichert war.

Welche Strafe droht für Diebstahl auf einer Baustelle?

Diebstahl wird nach § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bricht der Täter in einen umschlossenen Raum wie einen Container ein oder handelt er gewerbsmäßig, liegt nach § 243 StGB in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Was muss ich nach einem Diebstahl auf der Baustelle tun?

Spuren nicht verändern, sofort Anzeige bei der Polizei erstatten und den Versicherer schriftlich mit dem Aktenzeichen informieren. Sammeln Sie Inventarliste, Seriennummern, Lieferscheine, Fotos und eine vorhandene Videosequenz. Informieren Sie den Auftraggeber, wenn der Bauablauf betroffen ist. Schließen Sie die Lücke noch am selben Tag, denn Täter kommen oft wieder.

Helfen Videoaufnahmen bei der Versicherung?

Ja, wenn sie rechtmäßig entstanden sind. Eine Sequenz mit Zeitstempel zeigt, wann und wie der Täter kam, und belegt, dass die Baustelle überwacht war. Rechtmäßig heißt: mit Hinweisschild, Interessenabwägung und kurzen Löschfristen. Bei einem Videoturm mit Leitstelle wird die Sequenz im Moment des Alarms gesichert und liegt am Morgen bereit.

Nach dem Diebstahl die Baustelle sichern?

Adresse, Fläche, Bauzeit. Wir stellen den Turm kurzfristig auf und schicken den Festpreis innerhalb eines Werktags.